Krankheits- und Beurlaubungsregeln

Was ist zu beachten?

 

Krankheitsregeln

 

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es in der Schule direkt vom Unterricht ab. Hierzu bitten wir Sie, ...

...vor 7.45 Uhr in der Schule anzurufen und ggf. auf den Anrufbeantworter zu sprechen.

Mit dem ersten Schultag nach der Erkrankung geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit.

 


 

Termine und Beurlaubungswünsche

 

Sollte Ihr Kind einen außerschulischen Termin haben, der nur vormittags wahrgenommen werden kann, so kann hierfür bei der Klassenlehrerin im Vorfeld ein Einverständnis erfragt werden.

 


 

Hinweis

 

Nennen Sie bei der Abmeldung einen Mitschüler, der die Hausaufgaben übermittelt.